Geschäftsvermittlung

Für diejenigen aus dem Nahen Osten, die an der Aufnahme von Geschäftstätigkeiten in EU-Ländern interessiert sind

Wenn Sie erwägen, in den EU-Markt einzutreten, müssen Sie zumindest die folgenden Punkte wissen:

  • Der europäische Binnenmarkt innerhalb der Europäischen Union ist ein Raum ohne Binnengrenzen mit nahezu freiem Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr, wie im Vertrag von Maastricht festgelegt. Dieses Konzept bildet die Grundlage für andere Einzelpolitiken der EU, die auf dem Gemeinsamen Markt aufbauen und darauf abzielen, die festgelegten Ziele der vier Freiheiten zu fördern. Der Gemeinsame Markt wird im Dritten Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und anschließend in den einschlägigen Rechtsakten des abgeleiteten EU-Rechts und in anderen Quellen allgemein definiert.
  • Der Binnenmarkt umfasst die 27 EU-Mitgliedstaaten, und mehrere andere Länder haben nur begrenzten Zugang zu ihm. Vier weitere Länder, die ebenfalls Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation sind, haben nahezu vollständigen Zugang: Island, Liechtenstein und Norwegen durch den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz durch ihre bilateralen Abkommen mit der EU. Georgien, Moldawien und die Ukraine haben durch eine weitreichende und umfassende Freihandelszone Zugang zum EU-Binnenmarkt, jedoch ohne die Möglichkeit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer.
  • Im Jahr 2015 führte die Europäische Kommission den digitalen Binnenmarkt ein, der digitales Marketing, elektronischen Handel und Telekommunikation umfasst.

Eintritt in den EU-Markt

Die Einstiegskosten für einen Bieter in den europäischen Binnenmarkt sind hoch. Dazu gehören vor allem die Kosten für die Beratung durch Rechtsanwälte und Berater, die für die Wahl der richtigen Unternehmensstrategie unerlässlich sind. Dazu gehören z. B. die Gründung der ersten Firma oder eines eigenen Bankkontos, die Wahl der richtigen Gesellschaftsform, die Auswahl eines steuerlich günstigen Firmensitzes im jeweiligen Land, die Gestaltung verschiedener Geschäftsverträge.

Unternehmen aus dem Nahen Osten und Nordafrika müssen in der EU auch mit höheren Kosten für Marketingforschung, den Aufbau eines Vertriebsnetzes, die Werbung für ihre Produkte oder die Lagerhaltung in größeren Städten rechnen.

Obwohl das EU-Gebiet geografisch nicht sehr groß ist, ist die Vielfalt der Interessen der Menschen in den EU-Mitgliedstaaten noch größer. Jeder Interessent sollte daher im Vorfeld eine sehr gründliche Analyse durchführen, um festzustellen, ob er nur in einem Teil des Marktes oder in der gesamten EU tätig werden will. Es ist auch wichtig, herauszufinden, ob ihr Produkt in der EU zertifiziert werden muss, was sehr wahrscheinlich ist.

Wir bieten

Wir können denjenigen, die an der Aufnahme von Geschäftstätigkeiten in EU-Ländern aus der Region des Nahen Ostens interessiert sind, das folgende Dienstleistungsportfolio anbieten:

  • Gründung einer geeigneten Rechtsform und damit zusammenhängende Dienstleistungen, einschließlich der Ausarbeitung der Satzung, des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung, Verwaltung der Einlagen und Sicherstellung der Eintragung des Unternehmens in das öffentliche Register.
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Treuhandgesellschaft, einschließlich der Sicherstellung der Eintragung der Treuhandgesellschaft in das Treuhandregister, der Veranlassung des Abschlusses eines Vertrages über die Zuteilung von Vermögenswerten durch Anvertrauen an den Treuhänder, der Ausarbeitung eines solchen Vertrages oder des Erwerbs im Todesfall, wobei die Vermögenswerte durch Anvertrauen an den Treuhänder zugeteilt werden, oder der Ausarbeitung des Treuhandstatuts.
  • Vorübergehende Handlungen im Namen einer juristischen Person im Zusammenhang mit ihrer Gründung, einschließlich Handlungen im Namen der juristischen Person vor ihrer Gründung.
  • Bereitstellung von Räumlichkeiten für den Sitz einer juristischen Person, Verwaltungsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Sitz einer juristischen Person in diesen Räumlichkeiten, wie die Eintragung des Sitzes in das öffentliche Register oder die Entgegennahme von Post.
  • Ausübung von Aktionärsrechten für einen Kunden, bei dem es sich nicht um eine juristische Person handelt, deren Wertpapiere zum Handel auf einem europäischen geregelten Markt zugelassen sind und der Offenlegungspflichten unterliegt, die denen des Unionsrechts entsprechen.
  • Handeln für eine interessierte Partei bei der Verwaltung oder dem Betrieb einer Kapitalgesellschaft, eines Konzerns oder einer anderen ähnlichen Einheit.
  • Handeln für eine interessierte Partei bei der Beschaffung und Sammlung von Geldern oder anderen monetarisierbaren Vermögenswerten zum Zweck der Gründung, Verwaltung oder Kontrolle einer Kapitalgesellschaft, eines Unternehmensverbands oder einer ähnlichen Einheit.
  • Tätigkeit für eine interessierte Partei bei der Errichtung oder Verwaltung eines Trusts oder einer ähnlichen Struktur oder Funktion, die dem Recht eines anderen Staates unterliegt.
  • Handeln für eine interessierte Partei bei der Einwerbung und Sammlung von Geldern oder anderen monetarisierbaren Vermögenswerten für einen Trust zum Zweck der Errichtung oder Verwaltung des Trusts.
  • Beratung in Finanzangelegenheiten (z. B. Kreditvergabe, Kapitalzuwachs usw.), Geschäftsaktivitäten, organisatorische und wirtschaftliche Fragen in Geschäftsangelegenheiten, Planung, Organisation, Kontrolle, Management usw.

Wir sind für Sie da

Mit unserer langjährigen praktischen Erfahrung im Handel zwischen Unternehmen im Nahen Osten, Nordafrika und der EU können wir Sie bei der Verhandlung eines breiten Spektrums von Geschäftsaktivitäten erfolgreich vertreten und Sie beim Verkauf von Produkten und Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt wirksam unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Definition der vier Freiheiten des europäischen Binnenmarktes Freier Warenverkehr

Die Waren können in allen EU-Ländern verkauft werden. Waren aus anderen Mitgliedstaaten dürfen gegenüber inländischen Produkten nicht durch einen Zoll oder eine Sondersteuer benachteiligt werden.

Freier Personenverkehr
Es handelt sich um das Recht der EU-Bürger, frei zu reisen, sich in anderen EU-Ländern niederzulassen und dort ein Unternehmen zu gründen. Sie haben das aktive und passive Wahlrecht für das Europäische Parlament und die Gemeinderäte Ihres Wohnorts. Der Reiseverkehr innerhalb der Europäischen Union wird durch den Schengener Vertrag geregelt, mit dem die Kontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten abgeschafft wurden. Sie sind EU-Bürger, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines der EU-Länder besitzen. Die Aufenthalts- und Niederlassungsfreiheit ist eines der wichtigsten Rechte, die mit der durch den Vertrag von Maastricht eingeführten Unionsbürgerschaft einhergehen.

Freier Personenverkehr
Er ermöglicht es Unternehmen, ihre Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten anzubieten. Freier Dienstleistungsverkehr bedeutet die Erbringung von Dienstleistungen über die Grenzen hinweg, d. h. ohne dass der Unternehmer in dem Land, in dem die Dienstleistung erbracht wird, niedergelassen ist.

Freier Kapitalverkehr
Der freie Kapitalverkehr ist ein wesentliches Instrument des EU-Binnenmarktes. Es bedeutet freien Verkehr von Finanzkapital und Sachwerten in den EU-Ländern. Das bedeutet, dass EU-Bürger Finanzdienstleistungen in jedem anderen Mitgliedstaat in Anspruch nehmen können.